Einleitung zum Steuerabkommen Schweiz – Deutschland
Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland dient der Beilegung des deutsch-schweizerischen Steuerstreits:
Ziele des Steuerabkommens mit Deutschland:
- Verhinderung unversteuerten Vermögens deutscher Staatsbürger in der Schweiz
- Gleiche Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland und in der Schweiz
- Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen der Finanzplätze Deutschland und Schweiz
Das am 10.08.2011 zwischen der Schweiz und Deutschland paraphierte und am 21.09.2011 von den Finanzministern unterzeichnete Steuerabkommen basiert auf einer gemeinsamen Erklärung vom Herbst 2010. Die Verhandlungen hiezu wurden im Januar 2011 aufgenommen. Für eine Ratifizierung haben beide Staaten nun die internen Willensbildungen auszulösen.
News zum “Steuerstreit” zwischen der Schweiz und Deutschland
» Aktuelle Medienmitteilungen und Presseberichte zum Steuerabkommen
Aktuelle Informationen zu den Steuerabkommen der Schweiz
Das Steuerabkommen enthält Regeln über eine sog. „Vergangenheitsbesteuerung“, die eine belegte oder unbelegte Offenlegung der Kundenbeziehung durch die deutschen Steuerpflichtigen enthält. Der Deutsche Staat ist während einer 2-Jahresfrist berechtigt, in einer Bandbreite von 750 – 999 Gesuchen die Amtshilfe der Schweizer Behörden zu beanspruchen. Ausgeschlossen sind sog. „Fishing Expeditions“.
Für die zukünftige Besteuerung der Kapitalerträge und –gewinne ist eine Quellensteuer vereinbart worden, deren Namen und Satzhöhe der Steuerbelastung den deutschen Terminus „Abgeltungssteuer“ verwendet.
Begriff Steuerabkommen
Steuerabkommen bedeutet, dass zwei Steuerhoheiten die grenzüberschreitenden Steuerverhältnisse ihrer Staatsbürger einvernehmlich regeln.
Begriff Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Doppelbesteuerungsabkommen sind Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, damit die Steuerpflichtigen, die in den Vertragsstaaten Einkünfte erzielen, nicht in beiden Staaten und damit doppelt besteuert werden.
Gesetzliche Grundlagen
Steuerabkommen vom 10.08.2011
Ratifizierung
In der Schweiz untersteht das Steuerabkommen voraussichtlich dem fakultativen Referendum.








